- Vorbemerkung
Der Verein wendet das beigefügte Hygienekonzept des Hessischen Fußballverbandes (HFV) bei Durchführung des Spielbetriebes und des Trainingsbetriebes auf der Sportanlage Am Donarbrunnen an. Generell gilt die Empfehlung, einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Ist dies nicht möglich, besteht grundsätzlich die Pflicht, eine Mund- und Nasenabdeckung zu tragen. Die Bereiche Spielbetrieb (Zone 1), Umkleide (Zone 2) und Zuschauer (Zone 3) sind jeweils über einen eigenen Zugangsbereich erreichbar und durch Absperrungen voneinander getrennt.
Wichtiger Hinweis: Beim Wechsel zwischen gekennzeichneten Bereichen bitte nicht die Absperrungen übersteigen, sondern die offiziellen Eingangstore benutzen.
Bei Zuwiderhandlungen wird das zum Schutz aller Beteiligten erstellte Hygienekonzept verletzt und gefährdet alle Beteiligten sowie die Fortsetzung sowohl des Trainings- als auch des Spielbetriebes.
- Zugangsmöglichkeiten
2.1. Bereich Spielbetrieb (Zone 1 und Zone 2)
Zutritt und Verlassen des Bereiches Spielbetrieb ist ausschließlich über die Umkleide bzw. über den rechts vom Parkplatz liegenden Fußweg gestattet. Diese Zugangsmöglichkeiten sind ausschließlich dem Personenkreis erlaubt, den der Hessische Fußballverband (HFV) vorschreibt: Schiedsrichter, Spieler nebst Ersatzspielern und offizielle Vereinsvertreter. Es gilt die jeweils aktuell vom HFV vorgegebene Anzahl von Personen.
Bis zum Zutritt in die Umkleidekabinen, beim Aufenthalt in den Umkleidekabinen und beim Verlassen der Umkleidekabinen besteht die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen. Spieler sind mit Betreten des Spielfeldes davon befreit.
Während des Spieles und der Spielpause wird empfohlen, dass die offiziellen Vertreter eine Mund- und Nasenbedeckung tragen. Wird der Sicherheitsabstand nicht eingehalten, besteht eine Tragepflicht. Für die Ersatzspieler besteht bei Nichteinhalten des Mindestabstandes die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Dies gilt auch für ausgewechselte Spieler.
Wichtiger Hinweis: Es ist verboten, den Bereich Spielbetrieb durch Überwinden der Absperrungen zu verlassen. Dadurch wird das zum Schutz aller Beteiligten erstellte Hygienekonzept verletzt und gefährdet die Gesundheit aller Beteiligten. Der Wechsel in einen anderen Bereich ist nur durch das Benutzen der offiziellen Eingangsmöglichkeiten erlaubt.
2.2 Bereich Zuschauer (Zone 3)
Um den Sicherheitsabstand zu gewährleisten, wird die Anzahl der Zuschauer aktuell auf 200 beschränkt, was im Übrigen auch einer Empfehlung des HFV entspricht.
Betreten und Verlassen des Bereiches Zuschauer ist ausschließlich über den Seiteneingang Kassenhäuschen an der Sophie-Scholl-Straße (Dirt-Bike-Strecke) erlaubt. Beim Zutritt ist die Anwesenheit schriftlich oder mit einem zu scannenden QR-Code, welcher sichtbar ausliegt, zu dokumentieren. Wird der Bereich Zuschauer verlassen und erneut betreten, ist eine erneute Erfassung vonnöten. An der Abgrenzung zum Spielfeld ist der notwendige Sicherheitsabstand einzuhalten. Bis zum Erreichen des gewählten Stehplatzes besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Kann der Sicherheitsabstand nicht gewährleistet werden, besteht diese Pflicht auch während des Spieles.
Wichtiger Hinweis: Es ist verboten, den Zuschauerbereich durch Überwinden der Absperrungen zu verlassen. Dadurch wird das zum Schutz aller Beteiligten erstellte Hygienekonzept verletzt und gefährdet die Gesundheit aller Beteiligten. Der Wechsel in einen anderen Bereich ist deshalb nur durch Benutzen der offiziellen Eingangsmöglichkeiten erlaubt.
- Trainingsbetrieb
Die sinngemäße Einhaltung der Hygieneregeln ist durch die jeweiligen Trainer/Übungsleiter sicherzustellen.
Die Abteilungsleitung
Jörg Buchenau / Dirk Brandt